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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Verpächter / Pächter

Die beiden Vertragsparteien der Pacht — analog zu Vermieter und Mieter, aber mit umfangreicheren Pflichten auf beiden Seiten.

Anders als bei einer klassischen Vermietung trägt der Pächter meist eine größere Instandhaltungsverantwortung, weil mitverpachtetes Inventar und ein laufender Geschäftsbetrieb erhalten werden müssen, nicht nur die Bausubstanz. Diese Verschiebung sollte im Vertrag klar geregelt sein, statt sich aus der Praxis zu ergeben.

Bei der Rückgabe am Vertragsende zählt vor allem eine sorgfältige Inventarliste und die Dokumentation des Geschäftszustands — dazu oft ein vertragliches Konkurrenzverbot für den Pächter nach Vertragsende, damit er nicht direkt nebenan mit demselben Konzept neu eröffnet.

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Passendes WerkzeugGemly Vermietung