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ImmobilienKosten & Steuern

Häusliches Arbeitszimmer

Ein separater, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum in der eigenen Wohnung.

Der volle Abzug setzt einen abgeschlossenen Raum voraus, der so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird — eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt nicht. Abziehbar sind dann die anteiligen Kosten nach Flächenverhältnis, einschließlich Zinsen, Abschreibung, Energie und Nebenkosten. Alternativ kann eine Jahres- oder Tagespauschale angesetzt werden, die deutlich einfacher zu handhaben ist, aber niedriger ausfällt.

Für die Kaufentscheidung ist der Punkt relevant, wenn ein zusätzlicher Raum eingeplant werden soll: Der steuerliche Vorteil trägt einen Teil der Mehrkosten, aber nur unter den genannten Voraussetzungen. Zu bedenken ist außerdem, dass ein Arbeitszimmer bei späterem Verkauf Fragen zur Spekulationsfrist aufwerfen kann. Die Beurteilung gehört in die steuerliche Beratung.

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