Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
FahrzeugeZulassung & Recht

Zulassungsbescheinigung Teil I

Der frühere „Fahrzeugschein“ — das Dokument, das beim Fahren immer mitgeführt werden muss.

Seit der Umbenennung 2005 heißt der frühere Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Er muss während der Fahrt mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden können, und wird bei jedem Halterwechsel oder jeder technischen Änderung (etwa dem Einbau einer Anhängerkupplung) aktualisiert.

Beim Fahrzeugkauf lohnt sich der Abgleich: Stimmt der eingetragene Halter mit dem Verkäufer überein, stimmt die Fahrgestellnummer mit der am Fahrzeug überein, und gibt es Abweichungen bei den technischen Daten, die eine Ummeldung erschweren könnten?

Passendes WerkzeugGemly Fahrzeug