Photovoltaik steuerlich
Für kleinere Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden wurden die steuerlichen Regelungen erheblich vereinfacht.
Vor den Änderungen war der Betrieb einer kleinen Anlage mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden — Umsatzsteuervoranmeldungen, Gewinnermittlung, Abgrenzung des Eigenverbrauchs. Die Vereinfachungen haben das für den typischen Fall einer Anlage auf dem Einfamilienhaus weitgehend beseitigt.
Für Käufer einer Immobilie mit vorhandener Anlage ist relevant, unter welchem Regime die Anlage betrieben wird und ob der Vorbesitzer umsatzsteuerlich optiert hatte — daraus können Berichtigungszeiträume folgen. Bei größeren Anlagen, mehreren Einheiten oder gewerblicher Mitnutzung gelten die Vereinfachungen nicht unbegrenzt. Weil die Regelungen jung sind und weiter präzisiert werden, gehört die konkrete Beurteilung in die steuerliche Beratung.