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FahrzeugeUnterhalt & Steuern

Leasing in der Steuer

Leasingraten für betrieblich genutzte Fahrzeuge sind grundsätzlich Betriebsausgaben.

Der oft genannte Vorteil, eine hohe Sonderzahlung sofort abziehen zu können, ist an Voraussetzungen geknüpft und war wiederholt Gegenstand von Rechtsprechung — insbesondere, wenn die Sonderzahlung erkennbar der Verlagerung von Aufwand in ein einzelnes Jahr dient. Wer damit plant, sollte die Behandlung vorher klären und nicht auf die Darstellung im Verkaufsgespräch vertrauen.

Für die Gesamtrechnung gilt dasselbe wie beim Privatkauf: Entscheidend ist die Summe aller Zahlungen über die Laufzeit einschließlich Sonderzahlung, Mehrkilometer- und Minderwertrisiko — nicht der steuerliche Effekt allein. Ein steuerlich vorteilhafter Vertrag mit ungünstigen Rückgabebedingungen ist unterm Strich häufig teurer. Die Beurteilung im Einzelfall gehört in die steuerliche Beratung.

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