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FahrzeugeUnterhalt & Steuern

Entfernungspauschale

Ein pauschaler Betrag je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, der als Werbungskosten abziehbar ist.

Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob mit dem Auto, dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln gependelt wird — sie ist also keine Fahrzeugsubvention, sondern ein pauschalierter Werbungskostenabzug. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Für den Fahrzeugkauf ist der Zusammenhang mittelbar, aber real: Bei langem Arbeitsweg wirkt sich die Pauschale spürbar aus und beeinflusst die Gesamtrechnung eines Pendlerfahrzeugs. Weil die Sätze mehrfach geändert wurden und weiter Gegenstand politischer Diskussion sind, sollte der für das jeweilige Jahr geltende Satz aktuell geprüft werden.

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