Bootshaftpflicht
Die Versicherung für Schäden, die du mit deinem Boot anderen zufügst.
Anders als beim Kraftfahrzeug gibt es keine flächendeckende bundesweite Pflichtversicherung — einzelne Reviere, Länder und Häfen schreiben sie aber vor, und für Auslandsreviere gelten eigene Anforderungen an Deckungssummen und Nachweise. Zu prüfen sind der räumliche Geltungsbereich, ob Charterfahrten und Regatten eingeschlossen sind und wie Schäden an Steganlagen behandelt werden.
Ergänzend relevant ist die Abgrenzung zur Kaskodeckung: Die Haftpflicht deckt Fremdschäden, das eigene Boot ist über die Bootskasko zu versichern. Für Skipper, die fremde Boote chartern, existieren eigene Deckungen, die die Selbstbeteiligung des Charterunternehmens abfangen — ein Punkt, der bei Vercharterung in beide Richtungen zu klären ist.