FahrzeugeBoote
Vercharterung
Die Vermietung des eigenen Boots an Dritte, meist über eine Charterbasis organisiert.
Bei der Vercharterung übernimmt meist eine Charterbasis die Vermittlung, Übergabe und teils auch Wartung, gegen eine Beteiligung an den Einnahmen. Ab einem gewissen Umfang wird die Vercharterung steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, was Buchführungspflichten nach sich zieht.
Der finanzielle Vorteil — laufende Kosten wie Liegeplatz, Versicherung und Wartung teilweise zu refinanzieren — steht einer stärkeren Abnutzung des Boots gegenüber. Auch die Versicherung verlangt für gewerblich mitgenutzte Boote in der Regel andere, teurere Policen als für die reine Privatnutzung.