Eintragungspflichtige Umbauten
Veränderungen am Fahrzeug, die abgenommen und in die Papiere eingetragen werden müssen.
Betroffen sind vor allem Änderungen an Fahrwerk, Rädern, Motorleistung, Abgasanlage, Beleuchtung und Karosserie. Erlischt die Betriebserlaubnis, ist das Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig; im Schadensfall kann der Versicherer Leistungen kürzen oder Regress nehmen, wenn ein Zusammenhang zwischen Umbau und Schaden besteht. Auch die Halterhaftung greift hier.
Beim Kauf eines veränderten Fahrzeugs sind deshalb drei Fragen zu klären: Welche Teile sind verbaut, liegen die passenden Nachweise vor, und ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren erfolgt? Ein Abgleich der Papiere mit dem tatsächlichen Zustand ist schnell erledigt und verhindert den häufigsten Fall — einen optisch attraktiven Wagen, dessen Rückrüstung teurer ist als der vermeintliche Preisvorteil.