FahrzeugeZulassung & Recht
Zulassungsbescheinigung Teil II
Der frühere „Fahrzeugbrief“ — der Eigentumsnachweis, der nicht im Auto mitgeführt wird.
Anders als Teil I, der die Nutzung des Fahrzeugs dokumentiert, ist Teil II der eigentliche Eigentumsnachweis. Er wird sicher zu Hause aufbewahrt und nur für Vorgänge bei der Zulassungsstelle benötigt — etwa die Ummeldung auf einen neuen Halter.
Bei finanzierten Fahrzeugen liegt Teil II häufig als Sicherheit bei der finanzierenden Bank (Sicherungsübereignung), bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Käufer sollten vor der Zahlung klären, ob der Verkäufer Teil II tatsächlich besitzt und übergeben kann — fehlt er beim Termin, ist das Fahrzeug möglicherweise noch nicht schuldenfrei.
Relevanz je nach Rolle
- Käufer
- Fehlt der Teil II beim Termin, ist das Fahrzeug oft noch bei der Bank sicherungsübereignet — vor der Zahlung klären, nicht danach.