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FahrzeugeZulassung & Recht

Kennzeichenarten

Neben dem normalen Kennzeichen gibt es Sonderformen mit eigenen Voraussetzungen — etwa für Oldtimer, Elektrofahrzeuge, Saisonbetrieb oder zwei Fahrzeuge im Wechsel.

Das H-Kennzeichen für Oldtimer setzt ein bestimmtes Mindestalter und einen erhaltungswürdigen, weitgehend originalen Zustand voraus, der durch ein Gutachten bestätigt wird; es bringt eine pauschale Besteuerung und Zufahrtserleichterungen mit sich, schließt aber eine uneingeschränkte Alltagsnutzung nicht in jedem Fall vorteilhaft ein. Das E-Kennzeichen kennzeichnet elektrisch betriebene Fahrzeuge und kann kommunale Vorteile eröffnen, die je nach Stadt unterschiedlich ausfallen.

Das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse klingt attraktiv, hat sich in der Praxis aber kaum durchgesetzt, weil beide Fahrzeuge weiterhin versichert und besteuert werden und immer nur eines bewegt werden darf. Für die Kaufentscheidung ist wichtig, dass diese Formen die laufenden Kosten beeinflussen — ein Fahrzeug an der Altersgrenze zum Oldtimer ist steuerlich etwas anderes als eines knapp darunter.

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