GAP-Deckung
Eine Zusatzdeckung in der Vollkasko, die bei Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der offenen Leasing- oder Finanzierungsverpflichtung schließt.
Die Lücke entsteht, weil die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt, die Restschuld gegenüber Bank oder Leasinggeber aber davon unabhängig ist. Gerade in den ersten Jahren, in denen der Wertverlust am stärksten ist und die Tilgung noch gering, kann die Differenz mehrere tausend Euro betragen. Das Fahrzeug ist dann weg, die Verpflichtung bleibt.
Zu prüfen sind die konkreten Bedingungen: Gilt die Deckung auch bei Diebstahl, wie werden Rückstände und Sonderzahlungen behandelt, gibt es eine Obergrenze, und ist sie an eine bestimmte Vollkaskovariante gebunden. Bei einer Barzahlung oder einem Fahrzeug mit hoher Anzahlung ist der Nutzen gering — bei Leasing und Finanzierungen mit niedriger Tilgung ist er real.