Funkzeugnis
Der Nachweis, eine Seefunk- oder Binnenfunkanlage bedienen zu dürfen.
Für den UKW-Seefunk mit digitalem Selektivruf ist das kleine Seefunkzeugnis der übliche Nachweis, für den Binnenbereich ein eigenes Zeugnis; bei größerer Reichweite und zusätzlicher Ausrüstung kommen weitergehende Zeugnisse in Betracht. Zusätzlich zur Personenqualifikation braucht die Anlage selbst eine Zuteilung mit Rufzeichen und gegebenenfalls einer Kennung für den Notruf.
Beim Kauf eines gebrauchten Boots ist deshalb zu klären, ob eine Funkanlage verbaut ist, ob sie ordnungsgemäß zugeteilt wurde und ob die Kennung auf den Vorbesitzer registriert ist — eine nicht umgemeldete Notrufkennung führt im Ernstfall zu falschen Angaben bei der Seenotleitung. Das ist ein Verwaltungsschritt, den man leicht übersieht und der Sicherheitsrelevanz hat.