Phase 4 · Nach dem Kauf — und für andere Rollen
Gemly Nachlass
Ausschlagungsfrist, Erbschaftsteuer-Anzeige, Pflichtteilsverjährung, Grundbuchberichtigung. Die kürzeste Frist beträgt sechs Wochen.
Fristen
Wer hier zu spät ist, verliert Rechte — unabhängig vom guten Willen.
Sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, bei Aufenthalt im Ausland oder Erblasser im Ausland sechs Monate (§ 1944 BGB). Wer nichts tut, hat nach Fristablauf automatisch angenommen — auch Schulden.
6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandsbezug)
Vermögen & Steuer
Was gegenüber Finanzamt und Miterben zu klären ist.
Vor Ablauf der Ausschlagungsfrist einen groben Überblick über Vermögen und Schulden verschaffen — Kontoauszüge, Grundbuch, offene Rechnungen. Danach lässt sich die Ausschlagung nicht mehr risikofrei zurücknehmen.
Vor Ablauf der Ausschlagungsfrist
Der Erwerb ist dem zuständigen Finanzamt binnen drei Monaten ab Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG) — unabhängig davon, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt. Die eigentliche Erklärung fordert das Finanzamt danach gesondert an.
Anzeige binnen 3 Monaten ab Kenntnis
Der Anspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und der eigenen Beeinträchtigung, spätestens aber nach dreißig Jahren ab Erbfall (§§ 195, 199 BGB, § 2332 BGB a. F. entfallen).
3 Jahre ab Kenntnis (spätestens 30 Jahre)
Für die Auseinandersetzung mit Miterben und für Pflichtteilsberechtigte ist eine vollständige, belegte Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten die Grundlage jeder weiteren Klärung.
Geerbte Immobilie
Was speziell dann zu tun ist, wenn ein Haus oder eine Wohnung Teil des Nachlasses ist.
Die Versicherung geht automatisch über, muss aber dem Versicherer mitgeteilt werden — ohne Meldung drohen im Schadenfall Diskussionen über den richtigen Versicherungsnehmer.
Der Antrag ist gebührenfrei, wenn er innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GNotKG) — danach fallen dieselben Gebühren an wie bei einem regulären Eigentumswechsel.
Gebührenfrei innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall
Bestehende Mietverträge gehen unverändert auf die Erben über — kündigen, Miete anpassen oder Mieter wechseln geht nur nach denselben Regeln, die auch für jeden anderen Vermieter gelten.
Ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft wird, entscheidet die Erbengemeinschaft grundsätzlich einstimmig — eine frühe schriftliche Verständigung verhindert spätere Blockaden.